TRAVELKID ARB

Alle Angaben entsprechen dem Stand 1. Februar 2023

Bitte lies die folgenden Reisebedingungen vor Buchung sorgfältig durch. Wir möchten darauf hinweisen, dass, wenn der Reisende bei uns eine Rundreise – minimal 10 Tage - bucht, er das Vertragsverhältnis der vermittelten Leistungen und der von TRAVELKID veranstalteten Reisen zwischen ihm und TRAVELKID Fernreisen GmbH & Co KG (nachher TRAVELKID) mit deiner Anmeldung ­aner­kennt. Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992 in der geltenden Fassung), darüber hinaus gelten bei TRAVELKID folgende Reisebedingungen:

Allgemeines
Wir möchten den Reisenden vor Antritt seiner Reise auf den besonderen und abenteuerlichen Charakter einer TRAVELKID Fernreise aufmerksam machen. Die TRAVELKID Reiseziele liegen außerhalb unseres eigenen Kulturkreises. Der Reisende kommt in Kontakt mit anderen Menschen, fremden Kulturen und Religionen, unbekannten Gebräuchen und ungewohnter Mentalität. Auch sind Kategorien der Hotels und Sicherheitsnormen abweichend von den Europäischen Standards.  Wählen für eine abenteuerliche Reise, ist wählen für Begegnungen mit anderen Kulturen und Gewohnheiten. Dies beinhaltet aber auch ein sicheres Risiko: nicht aus jedem Hahn kommt Wasser, nicht jede Steckdose bringt Elektrizität und Licht und nicht überall sind gute medizinische Voraussetzungen oder Kommunikationsmitteln vorhanden. Wenn der Reisende seine Reise bei TRAVELKID buchst, gehen wir davon aus, dass er bewusst eine abenteuerliche Reise wählst und über genügend Flexibilität und reichliche Fähigkeiten verfügst.

1. Reiseanmeldung
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende TRAVELKID den ­Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich via E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitangeführten Teilnehmer. Aus Haftungsgründen akzeptiert TRAVELKID keine Buchungen, wobei im Reiseland zusätzliche Fremdleistungen – außer Flüge - durch den Reisenden in Eigenregie gebucht werden. Dies benötigt immer eine ausdrückliche Genehmigung vorab von TRAVELKID.

2. Stellung von TRAVELKID bei Flug- und Kreuzfahrtleistungen, sowie vermittelte Leistungen
2a
TRAVELKID bietet keine Flugleistungen als eigene Leistungen oder als Bestandteil der von ihr angebotenen und durchgeführten Pauschalreisen an. Das gleiche gilt für Kreuzfahrten. TRAVELKID ist hier lediglich Vermittler von Dienstleistungen.
2b Demnach werden Flüge und Kreuzfahrten von TRAVELKID ausschließlich vermittelt. Der Vertrag über die Luftbeförderung kommt im Buchungsfalle ausschließlich zwischen dem Reisenden einerseits und der Luftverkehrsgesellschaft andererseits zu Stande. Das gleiche gilt für Kreuzfahrten. Dazu gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen ausführenden Luftfahrt- oder Kreuzfahrtunternehmens, veröffentlicht auf der Website des Leistungsträgers. 
2c TRAVELKID vermittelt die verfügbar gestellten Angaben der Luftverkehrs- und Kreuzfahrtgesellschaft bezüglich Preisen und Leistungen für die Leistungserbringung im Sinne der Luft- und Schiffsbeförderung, sowie für Verspätungen, Stornierungen, Nichtbeförderungen, sowie für Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck.

3. Reisebestätigung und Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsabschluss wird TRAVELKID dem Reisenden die Buchungsbestätigung/Rechnung zuschicken. Weil jede Reise individuell gebucht und organisiert wird, kann dies einige Tage dauern. Der Vertrag basiert ausschließlich auf Angaben, Beschreibungen und Bedingungen auf unserer Website, sowie in der Reisebestätigung. Wir bitten der Reisende die Bestätigung zu überprüfen. Sollte der Inhalte der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung nicht übereinstimmen, dann sollte der Reisende sich innerhalb von 10 Tagen schriftlich via E-Mail melden. Nachher werden Änderungskosten in der Höhe von Euro 50,00 pro Person, max. Euro 150,00 pro Buchung verrechnet. TRAVELKID haftet nicht, für nicht richtige Angaben, welche durch den Reisende auf das Buchungsformular bekannt gegeben wurde.  
3a Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung - frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Beginn der Reise - fällig.
3b Die vollständigen Zahlungen der eventuell vermittelten Flüge, sowie die Prämie der Reiseversicherung sind zu 100 % sofort fällig.
3c Der restliche Reisepreis ist 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen die Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden vor Reisebeginn fällig. Der Reisende bekommt dafür keine extra Rechnung. Die Reiseunterlagen werden direkt nach Eintreffen des Gesamtbetrages zugeschickt.
3d Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
3e Kommt der Reisende mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist TRAVELKID nach Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schaden­ersatz mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5b und darüber gehenden Schaden zu verlangen.

Garant steht die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H., 1011 Wien, Österreich. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim zuständigen Abwickler TVA Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9, 1030 Wien, Österreich, Tel. 01 – 361 90 770 unter Vertragsnummer 186-1158 vorzunehmen.

4. Leistungs- und Preisänderungen, sowie Übertragung auf einen anderen Reisenden
4a
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von individuellen Reisen nicht vollkommen auszuschließen. TRAVELKID wird sich, für den Fall, dass einzelne Leistungen entfallen sollen, bemühen einen Ersatz beizustellen, welcher gleichwertig ist bzw. wird sich bemühen an anderer Stelle diese entfallene Leistung nachzuholen.
4b Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden ­Ab­gaben wie z.B. Preise für die Personenbeförderung infolge der erhöhten Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen, Hotel-, Hafen- oder Nationalparkgebühren gegenüber ­TRAVELKID erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 2 Monate liegen.
4c Bei einer Preissenkung ist dies an den Reisenden weiterzugeben.
4d TRAVELKID ist berechtigt, einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse bei einer Erhöhung von mehr als 8 % zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden ­Um­stände bei Vertragsabschluss weder eingetreten noch für TRAVELKID vorher­sehbar waren.

Bei den Webangaben wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: 1 EUR = 1,05 US$ für Amerika, Costa Rica, Jordanien, Indonesien und Malaysia. Gültig für Reisen gebucht ab 1. Februar 2023.

4e TRAVELKID hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Änderung des Reisepreises unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
4f Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8% oder wurde eine wesentliche Reiseleistung erheblich geändert, so ist der Reise­teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
4g Der Reiseteilnehmer kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von TRAVELKID verlangen, sofern TRAVELKID in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ­seinem Angebot anzubieten.
4h Der Reisende kann die Leistungen der Rundreise bis drei Wochen vor Reisebeginn auf eine Person, die alle Vertrags-bedingungen erfüllt, übertragen. Zu diesem Zweck hat der Reisende TRAVELKID bis drei Wochen vor Reisebeginn in Kenntnis zu setzen.  
4i Der Reisende, der den Reisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. TRAVELKID hat dem Reisenden, der den Reisevertrag überträgt, die tatsächlichen Kosten der Übertragung mitzuteilen. Diese Kosten müssen angemessen sein und dürfen die tatsächlichen Kosten infolge der Übertragung der Rundreise nicht übersteigen.

5. Rücktritt durch den Reisenden
5a Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich via Post und E-Mail bevorzugt vom Vertrag ­zurücktreten. Bei Rücktritt kann TRAVELKID eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittser­klärung.
5b Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag kann TRAVELKID, abweichend von den Reisebedingungen §10.3, anstelle der konkret berechneten Rücktritts­entschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • ab 44 bis 32 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • ab 31 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
  • ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
  • ab 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
  • Rücktritt am Abreisetag und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises

5c Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Reise­ziels vorgenommen (Umbuchung), ist TRAVELKID berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:

  • Änderung von Buchungsdatum bis 90 Tage vor Reisebeginn: EUR 50,00 pro Person, jedoch Maximum Euro 150,00 pro Buchung
  • Änderung ab 89 Tage bis 45 Tage vor Reisebeginn: EUR 200,00
  • Änderung ab 44 Tage vor Reisebeginn bis Reiserückkehr: EUR 300,00

5d Bei Flug- und Kreuzfahrtbuchungen, die über TRAVELKID vermittelt werden, gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, welche die Stornobedingungen aus 5b übersteigen können und bis zu 100 % betragen können. Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.
5e Nimmt der Reisende während der Reise einzelne Reiseleitungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen Krankheit, Übermüdung der Teilnehmer oder Zeitmangel), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TRAVELKID wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.    

6. Reiseversicherungen
Gegen die in Ziffer 5b genannten Rücktrittskosten (Storno­entschädigung) kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versichern. TRAVELKID empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Ein Angebot diesbezüglich erstellt TRAVELKID bei der Angebotserstellung der Reise.

Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet der Komplettschutz Versicherung mit folgenden Absicherungen: Reise-­Rücktrittskosten-, Notfall-, Reisegepäck- und Reise-Unfall-Versicherung. TRAVELKID vermittelt Versicherungen der Europäische Reiseversicherungen AG.

7. Rücktritt von TRAVELKID
Kommt der Reisende mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist TRAVELKID nach Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und TRAVELKID behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Einhaltung der unter Punkt 5b, 5d und 5e erwähnten Rücktrittsentschädigung.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8a
Wird die Rundreise infolge von, bei Vertragsabschluss durch unvermeidbare unvorher­sehbare außergewöhnliche Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, etc. erheblich ­erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TRAVELKID als auch der Teilnehmer - unmittelbar vor Abflug - den Vertrag aufheben. Weil der Begriff höhere Gewalt nicht klar definiert ist, folgt TRAVELKID die Angaben für Reisewarnungen des Österreichischen Bundesministeriums BMEIA.
8b Vereinzelte Unruhen, Streiks beim Leistungsträger, allgemeinen unsicheren Zuständen oder politischen Unruhen im Zielland sowie allgemeine erhöhte Gefahr von Naturkatastrophen im Zielland (wie Hurrikans, Erdbeben oder Vulkanausbrüche) gelten nicht als höhere Gewalt.

9. Haftungsbeschränkung
9a
Der Reisende ist verpflichtet auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Agentur von TRAVELKID anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Unterlässt der Reisende dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
9b Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, ausgeschlossen.
9c Für Schadenersatzansprüche des Reisenden gegen TRAVELKID aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober ­Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von TRAVELKID bei Sachschäden je Reisende und Reise auf die Höhe des bezahlten Reisepreises beschränkt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
9d Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit TRAVELKID nachweist, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist, einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
9eSofern TRAVELKID als Reisevermittler auftritt, haftet TRAVELKID nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

10. Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10a TRAVELKID weist auf der Homepage und/oder auf der Rechnung auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Diese Bestimmungen gelten für deutsche, österreichische und Schweizer Staats­bürger. Der ­Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle anderen Staatsbürger bekommen diese Bestimmungen bei Buchung von TRAVELKID zugeschickt oder können im jeweiligen Konsulat nachfragen.
10b Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Einreise- (wie Pflichtimpfungen) und Flugbestimmungen (für die Einreise und beim Umsteigen) sind alle Reisenden selbst verantwortlich und haften bei Nichtbeachtung für Folgen und Kosten. Weitere Auskünfte über die zur Einreise benötigten Unterlagen erteilt das jeweilige Konsulat.
10c Eltern, die mit minderjährigen Kindern reisen, müssen eine Geburtsurkunde des Kindes, welche die Zugehörigkeit des Kindes nachweist, vorweisen können.
10d In dem Fall, dass nur ein Elternteil mit dem Kind reist, muss eine Einwilligung des anderen Elternteils in Form einer notariellen Beglaubigung, ein gerichtlicher Beschluss, welcher das volle Sorgerecht für das Kind erteilt, oder eine Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, beim Check-In am Flughafen sowie bei der Ausreisekontrolle vorgewiesen werden können.
10e Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Lang­streckenflügen, sollte sich der Reiseteilnehmer rechtzeitig ­informieren und ggf. ärztlichen Rat einholen. Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropeninstitute oder die ­Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geben allgemeine ­Informationen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen TRAVELKID und dem Reisenden richten sich nach österreichischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von TRAVELKID.

12. Gültigkeit Preise
Mit Erscheinen der neuen Preise auf der Website für die Landprogramme, wobei TRAVELKID als Veranstalter auftritt, verlieren die vorherigen Preise ihre Gültigkeit. Für Buchungen von Flügen, Kreuzfahrten und sonstigen vermittelten Leistungen gelten immer die tagesaktuellen Tarife. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die vereinbarten Leistungstarife.

13. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
13a Nach Buchung erfolgt eine Verarbeitung der von dir bekanntgegebenen personenbezogenen Daten durch unseren daten-schutzrechtlich Verantwortlichen, um die Vertragserfüllung und die damit zusammenhängende Organisation der Reise zu erfüllen.
13b Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden in sogenannten Drittländern weitergeleitet. Der Begriff Drittland umfasst Länder außerhalb der EU, weil Firmen innerhalb der EU die DSGVO ebenfalls anwenden. In Drittländern liegen keine Verträge oder Klauseln vor, wie deine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. In den USA gibt es das Privacy Shield Abkommen.
13c Damit personenbezogene Daten der minderjährigen Kinder verarbeitet und für die Buchung weitergegeben werden können, ist bei Buchung das Erlaubnis von dem Elternteil, welches mit der Obsorge beauftragt ist, vorzuweisen.

14. Sonstiges
14a
Die Angaben zu Reisezeiten erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben sowohl subjektiven ­­Einschätzungen unterliegen als auch durch äußere Umstände wie Straßenbedingungen stark beeinflusst werden.
14b TRAVELKID weist darauf hin, dass naturbedingt keine Gewährleistung für das Vorhandensein und die Beobachtungs-möglichkeit bestimmter Tierarten besteht.
14c TRAVELKID weist darauf hin, dass in alle angebotenen Reiseziele mit Naturereignissen wie Hurrikans, Vulkanausbrüche und Erdbeben zu rechnen ist.
14d In Namibia, Bali, Malaysia und Sri Lanka sind jederzeit – auch auf Straßen - mit Angriffen von freilaufenden Wildtieren, wie z.B. Elefanten, Affen oder Leoparden zu rechnen, in Florida und Costa Rica von Alligatoren oder Krokodilen. Darüber hinaus sind mit Angriffen von Kleintieren, wie z.B. Schlangen, Skorpionen oder Spinnen in allen Reisezielen zu rechnen. TRAVELKID übernimmt dafür keine Haftung.      
14e Das Ausübungsrechtfür das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleitungen hat TRAVELKID im Gewerbeinformationssystem Austria mit der Eintragungsnummer 18741667 angemeldet.
14f TRAVELKID ist mit der Eintragungsnummer FN 425473 X beim Landesgericht Salzburg ins Firmenbuch eingetragen.
14g TRAVELKID ist erreichbar unter Sonnengarten 8 Top 12, 5700 Zell am See, Austria, Tel. Nr. +43 6542 – 93080 oder +43 676 710 1330, info@travelkid.at.

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